July 30, 2026

Neues SOKA-BAU-Meldeverfahren ab 2027

Neues SOKA-BAU-Meldeverfahren ab 2027

Living Article – Dieser Fachartikel wird kontinuierlich erweitert

Stand: September 2026

Die Einführung des neuen Meldeverfahrens an gemeinsame Einrichtungen (GE-Verfahren) ist eines der wichtigsten Themen im SAP HCM Baulohn der kommenden Monate.

Die CI-C GmbH begleitet die Einführung des neuen Verfahrens gemeinsam mit SAP und einem Pilotkunden. Dieser Fachartikel wird deshalb kontinuierlich erweitert. Alle neuen Erkenntnisse aus der Pilotierung, Screenshots der neuen SAP-Programme, Erfahrungen aus Test- und Produktivsystemen sowie Best Practices werden wir fortlaufend veröffentlichen.

Unser Ziel ist es, unseren Kunden nicht nur die gesetzlichen Änderungen zu erläutern, sondern eine praxisnahe Wissensplattform rund um das neue Verfahren bereitzustellen.

SAP HCM Baulohn ist unsere Spezialisierung

Die CI-C GmbH ist auf die Beratung und Betreuung von Unternehmen im SAP HCM Baulohn spezialisiert.

Seit vielen Jahren unterstützen wir Unternehmen der Bauwirtschaft bei der Einführung, Betreuung und Weiterentwicklung ihrer SAP-HCM-Systeme. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf den komplexen tariflichen und gesetzlichen Anforderungen der Baubranche – von der laufenden Entgeltabrechnung über Tarifänderungen bis hin zu den Verfahren der Sozialkassen der Bauwirtschaft.

Durch unsere enge Zusammenarbeit mit SAP sowie unsere Beteiligung an der Pilotierung des neuen Meldeverfahrens können wir unseren Kunden bereits frühzeitig fundierte Praxiserfahrungen zur Verfügung stellen.

Neues Meldeverfahren an gemeinsame Einrichtungen ab 01.01.2027

Mit Wirkung zum 01.01.2027 wird das bisherige Meldeverfahren der Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) grundlegend modernisiert.

Künftig erfolgt die Übermittlung der Meldungen über das neue Meldeverfahren an gemeinsame Einrichtungen (GE-Verfahren). Die Kommunikation wird dabei vollständig in das bereits etablierte Sozialversicherungsverfahren integriert.

Damit folgt das Verfahren dem gleichen technischen Standard wie beispielsweise die DEÜV-Meldungen oder andere elektronische Sozialversicherungsmeldeverfahren.

Für alle Unternehmen, die den SAP HCM Baulohn einsetzen, bedeutet dies eine Umstellung der bisherigen Meldeprozesse.

Warum wird das Verfahren eingeführt?

In den vergangenen Jahren wurden nahezu alle gesetzlichen Meldeverfahren auf elektronische Kommunikationswege umgestellt.

Mit dem neuen GE-Verfahren verfolgt der Gesetzgeber beziehungsweise die Sozialkassen das Ziel,

  • den Datenaustausch vollständig zu digitalisieren,
  • Medienbrüche zu vermeiden,
  • Rückmeldungen elektronisch bereitzustellen,
  • die Datenqualität zu erhöhen und
  • den gesamten Meldeprozess zu standardisieren.

Bereits im Juli 2026 wurde der neue Meldeweg von der ITSG erfolgreich zertifiziert. SAP liefert nun schrittweise die technische Umsetzung für den SAP HCM Baulohn aus.

Wer ist betroffen?

Die Umstellung betrifft alle Unternehmen,

  • die den SAP HCM Baulohn einsetzen,
  • Meldungen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft erstellen und
  • ihre Meldungen bislang über das bisherige Dateiverfahren übermitteln.

Ab 01.01.2027 ist das neue Verfahren verpflichtend.

SAP-Hinweis zur technischen Vorbereitung

Die technische Grundlage stellte SAP zum Jahreswechsel 2025/2026 zunächst über eine Vorabauslieferung bereit. SAP-Hinweis 3584538 – Vorabauslieferung Einzug in das SV-Verfahren.

Mit den folgenden Support Packages wird die vollständige Funktionalität schrittweise ergänzt. Der Einbau ist über Hinweise möglich.

Folgende SAP-Hinweise müssen für die Nutzung des neuen Verfahrens im SAP-System sein:

  • 3584538 - Vorabauslieferung Einzug in das SV-Verfahren (Bereits im HRSP für den Jahreswechsel 2025/2026 enthalten)
  • 3678807 - Vorabauslieferung Einzug in das SV-Verfahren II (verfügbar)
  • 3776668  - SKV: Technische Vorabauslieferung Teil 3 (verfügbar)
  • 3794469 - SKV: Technische Vorabauslieferung Teil 4 (Pilotfreigabe)

Änderungen im SAP-Prozess

Erstellung der Meldungen

Die eigentliche Erstellung der SOKA-Meldungen bleibt unverändert. Wie bisher werden die Meldungen nach der Entgeltabrechnung mit dem bekannten Transaktion PC00_M01_CBKV erstellt. Für die Sachbearbeitung ändert sich an diesem Prozessschritt nichts.

Ausgabebild des Reports

Neue Erstellung der Versanddateien

Neu ist die Erstellung der Versanddatei. SAP stellt hierfür den Report RP_PAYDE_SKV_CREATE_FILES zur Verfügung.

Dieser Report

  • erzeugt die XML-Datei,
  • erstellt automatisch den Versandauftrag
  • und übergibt die Daten an den B2A-Manager.

Ausgabe des Reportes

Versand über den B2A-Manager

Die Übermittlung erfolgt künftig ausschließlich über den bereits bekannten B2A-Manager. Damit entspricht das Verfahren den bekannten Abläufen der Sozialversicherungsmeldeverfahren. Ein manueller Datei-Upload ist künftig nicht mehr erforderlich.

Neuer Dokumenttyp OUKV

Neuer Eingangsprozess

Erstmals werden auch Rückmeldungen der Sozialkassen vollständig elektronisch verarbeitet. Hierfür stellt SAP unter anderem folgenden Transaktionen bereit:

  • RP_PAYDE_B2A_SV_COLLECTOR
  • RP_PAYDE_SKV_ASSIGN_NOTIFS

Die Rückmeldungen werden automatisch einer Personalnummer zugeordnet.

Beispielsweise können Arbeitnehmernummern oder Informationen über Vorarbeitgeber anschließend in die Infotypen 0189 (Sozialkassenzuordnung) beziehungsweise 0190 (Vorabeitgerberdaten) übernommen oder mit vorhandenen Daten abgeglichen werden.

Neue Sachbearbeiterliste

Zur Bearbeitung der Meldungen liefert SAP die Transaktion RP_PAYDE_SKV_LIST aus. Mit diesem können

  • versendete Meldungen,
  • Rückmeldungen,
  • fehlerhafte Meldungen sowie
  • offene Bearbeitungsfälle

komfortabel überwacht werden.

Rückmeldungen

Es werden die Vorarbeitgeberdaten und Arbeitnehmernummer zurückgemeldet. Im jetzigen Entwicklungsstand keine automatische Einspielung in die Infotypen geplant

Arbeitnehmernummer – Führendes Kriterien ist hier die Personalnummer. Eventuell könnte es Probleme beim Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses (Stundenlöhner zum Angestellten)

Änderungen bei den DEÜV-Meldungen

Begleitend zum neuen Meldeverfahren für gemeinsame Einrichtungen (GE) wird das Meldeverfahren ab 2027 in das bestehende Verfahren der Sozialversicherung integriert. Die Meldungen an die zuständigen gemeinsamen Einrichtungen, im Baugewerbe insbesondere SOKA-BAU und die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes, werden künftig über den Kommunikationsserver der Sozialversicherung übermittelt.

Überblick
Transaktion: SOKA-Bau DEÜV: Meldungen erstellen

Es werden in der Transaktion HRPAYDE_GE_NOTIFS keine neuen DEÜV-Gründe erstellt– das Verfahren lehnt sich an den Gründen des „Originals“ an. Nach unseren Informationen soll der Report für die Jahresmeldung verwendet werden.

Transaktion: SOKA-Bau DEÜV: Dateien erzeugen

Der Report HRPAYDE_GE_FILES erstellt für jeden Absender eine Meldedatei mit den entsprechenden DEÜV-Meldungen für die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU).

Als Absender ist der Personalbereich „Berichtswesen“ hinterlegt. Dieser ist der Teilapplikation SVMB (Meldewesen berufsständische Versorgungswerke) zugeordnet. Weitere Informationen zur Konfiguration finden Sie im Einführungsleitfaden der Abrechnung Deutschland.

Empfänger der Meldedatei ist die Weiterleitungsstelle der SOKA-BAU.

Die erzeugte Meldedatei wird als TemSe-Objekt gespeichert und anschließend an den B2A-Manager übergeben. Über die Transaktion PB2A kann die Datei anschließend an die Weiterleitungsstelle übermittelt werden. Hierzu sind der Bereich SV(Sozialversicherung) und der Dokumenttyp OBVM (Entgeltmeldungen berufsständische Versorgung) auszuwählen.

B2A Manager Neuer Dokumenttyp ODGE

Wegfall des bisherigen Verfahrens

SAP die neue Funktionalität zum 01.01.2027 standardmäßig aktivieren. Das bisherige Verfahren mit RPCBKTD0 (Dateierstellung und manueller Upload) steht anschließend nicht mehr zur Verfügung.

Optional kann die Umstellung auch schon für Meldemonate vor Januar 2027 durchgeführt werden. Verwenden Sie hierfür die Teilapplikation CISE und gehen Sie wie im Abschnitt Solution im Hinweis  3738921 – SKV: Umstellung des Sozialkassenverfahrens zum 01.01.2027 f beschrieben vor.

Unsere Einschätzung

Die eigentliche Entgeltabrechnung bleibt unverändert. Die größten Änderungen betreffen den Versand der Meldungen sowie den neuen elektronischen Rückmeldeprozess. Besonders Unternehmen, die bislang ausschließlich mit dem Datei-Upload gearbeitet haben, sollten die Umstellung rechtzeitig vorbereiten.

Dazu gehören insbesondere

  • die Einrichtung des B2A-Managers,
  • die Aktualisierung des SAP-Systems,
  • die Integration der neuen Reports,
  • Tests der Meldeverfahren sowie
  • die Schulung der Anwender.

Pilotierung gemeinsam mit SAP

Die CI-C GmbH wird das neue Verfahren gemeinsam mit SAP und einem Pilotkunden einführen.

Während der Pilotierung werden wir diesen Artikel kontinuierlich erweitern.

Geplant sind unter anderem

  • Screenshots sämtlicher neuer Reports
  • Erläuterungen aller neuen SAP-Funktionen
  • komplette Prozessbeschreibungen
  • Customizing-Einstellungen
  • Hinweise zur Einrichtung des B2A-Managers
  • Testempfehlungen
  • bekannte Fehlerbilder
  • Lösungen aus der Praxis
  • Frequently Asked Questions (FAQ)
  • Empfehlungen für den Produktivstart

Unser Anspruch ist es, unseren Kunden bereits während der Einführung einen echten Wissensvorsprung zu bieten.

Update-Historie

Dieser Fachartikel wird regelmäßig aktualisiert.

Juli 2026

Erstveröffentlichung mit Überblick über das neue GE-Verfahren

ab August 2026

Ergänzung neuer SAP-Hinweise und technischer Details

Oktober 2026

Screenshots, Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt mit SAP

Testphase 2026

Empfehlungen für Test, Customizing und Produktivvorbereitung

Januar 2027

Best Practices, bekannte Fehlerbilder und Erfahrungen aus ersten Produktivsystemen

CI-C GmbH – Ihr Spezialist für SAP HCM Baulohn

Der SAP HCM Baulohn gehört zu den komplexesten Bereichen innerhalb der SAP-Entgeltabrechnung. Gesetzliche Änderungen, Tarifverträge, Sozialkassenverfahren und branchenspezifische Besonderheiten stellen Unternehmen regelmäßig vor neue Herausforderungen.

Die CI-C GmbH gehört zu den wenigen Beratungshäusern in Deutschland, die sich seit vielen Jahren konsequent auf den SAP HCM Baulohn spezialisiert haben.

Wir unterstützen unsere Kunden nicht nur bei einzelnen Projekten, sondern begleiten sie langfristig als kompetenter Partner.

Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:

  • Einführung und Betreuung des SAP HCM Baulohns
  • Laufende Betreuung und Unterstützung der Entgeltabrechnung
  • Beratung zu Tarifverträgen und tariflichen Änderungen
  • Einführung neuer Tarifwerke und gesetzlicher Verfahren
  • Workshops für Personalabteilungen, SAP-Key-User und Fachbereiche
  • Analyse und Optimierung bestehender SAP-HCM-Prozesse
  • Unterstützung bei Releasewechseln und Support-Packages
  • Einführung neuer Meldeverfahren, wie dem Verfahren an gemeinsame Einrichtungen
  • Beratung rund um SOKA-BAU, ZVK und Urlaubskassenverfahren
  • Projektleitung, Testmanagement und Go-live-Begleitung
  • Unterstützung bei rückwirkend festgestellter SOKA-Pflicht einschließlich der vollständigen Aufarbeitung historischer Melde- und Beitragszeiträume
  • Analyse komplexer Sachverhalte und Entwicklung praxistauglicher Lösungen für den SAP HCM Baulohn

Unsere Kunden schätzen insbesondere die Verbindung aus technischem SAP-Know-how, tiefem tariflichen Fachwissen und langjähriger Projekterfahrung.

Durch unsere Beteiligung an der Pilotierung des neuen GE-Verfahrens erhalten wir frühzeitig Einblick in neue Funktionen und Prozesse. Dieses Wissen geben wir unmittelbar an unsere Kunden weiter – in Projekten, Workshops und durch regelmäßig aktualisierte Fachartikel wie diesen.

Sie planen die Einführung des neuen GE-Verfahrens oder benötigen Unterstützung im SAP HCM Baulohn?

Sprechen Sie uns an. Gemeinsam analysieren wir Ihre bestehende Systemlandschaft, entwickeln eine passende Einführungsstrategie und begleiten Sie von der Vorbereitung über die Testphase bis zur erfolgreichen Produktivsetzung.

Die CI-C GmbH steht Ihnen als kompetenter Partner für alle Themen rund um den SAP HCM Baulohn zur Seite – von der laufenden Betreuung über die Einführung neuer Tarifverträge und gesetzlicher Verfahren bis hin zur Lösung komplexer Fragestellungen wie der rückwirkenden Aufarbeitung einer SOKA-Pflicht.

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